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Gehört eine Immobilie mehreren, kann jeder jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen – notfalls durch Teilungsversteigerung. Warum ein Verkauf im Einvernehmen fast immer mehr bringt und was Sie mit Ihrem Anteil allein tun können.
Jeder Miteigentümer kann jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen – bei einem Grundstück durch Zwangsversteigerung und Teilung des Erlöses, wenn sich die Eigentümer nicht einigen
§ 749 Abs. 1 und § 753 Abs. 1 BGB
Die Lage
Ehemalige Partner, Geschwister oder Freunde, die gemeinsam gekauft haben: Wer eine Immobilie zu Bruchteilen besitzt, kann über das Ganze nur gemeinsam verfügen. Will einer verkaufen und der andere nicht, steht am Ende der gesetzliche Weg der Teilungsversteigerung. Er ist ein Druckmittel, selten ein gutes Geschäft – ein Verkauf im Einvernehmen bringt in aller Regel mehr.
In dieser Reihenfolge
Abteilung I zeigt, wem welcher Bruchteil gehört – zur Hälfte, zu einem Drittel oder anders. Danach richtet sich auch die Teilung des Erlöses.
Ein belastbarer Wert ist die Grundlage jedes Angebots – für einen gemeinsamen Verkauf ebenso wie für eine Übernahme durch den anderen.
Sie zeigt, was am Ende eines Streits bei jedem ankommt. Diese Zahl ist oft das beste Argument für eine Einigung.
Teilungsversteigerung-Rechner öffnenGemeinsam verkaufen oder den anderen auszahlen: Beides lässt sich beim Notar vereinbaren, ohne dass ein Gericht entscheidet.
Häufig übersehen
Haben Sie die Aufhebung vertraglich ausgeschlossen oder befristet, können Sie sie nur aus wichtigem Grund verlangen (§ 749 Abs. 2 BGB).
Über Ihren Anteil können Sie allein verfügen (§ 747 BGB). Ein Bruchteil findet allerdings nur schwer einen Käufer und erzielt selten den anteiligen Wert.
Der Antrag erhöht den Druck, aber auch die Kosten. Ein konkretes Angebot zur Einigung sollte vorausgehen.
Verwandte Situationen
0 € — Provision fällt beim Direktankauf nicht an: Ohne Maklervertrag und ohne Vermittlung eines Dritten entsteht kein Maklerlohn
AnsehenMarktwert — Maßstab ist der Verkehrswert: der Preis, der am Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre – ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse
AnsehenPersönlich & unverbindlich
Dieser Beitrag gibt einen ersten Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Fristen und Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab; verbindlich beraten Sie Notarin oder Notar, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt und Ihre Steuerberatung. Stand der genannten Vorschriften: 2026.